Bloodhound
Kurzportrait Bloodhound
Der Bloodhound ist eine sehr antiquarische Rasse mit einer immensen Geschichte. Sie stammen aus Belgien, aus der Region Ardennen.
Die Geschichte des Bloodhound
Bloodhounds gelten als der Archetyp aller Bracken und Schweißhunde. Die erste Aufzeichnung dieses Hundes stammt aus dem Jahr 725. Sein Name bedeutet “reinblütig”, was bedeutet, dass er nie mit anderen Rassen gezüchtet wurde. Belgische Mönche züchteten ihn als Spürhund. 1066 reiste er mit Wilhelm dem Eroberer nach England.
Die Rassemerkmale des Bloodhound
Bloodhounds sind sehr gute Meutehunde. Sie haben eine enorme Aggressionsschwelle und verstehen sich sehr gut mit anderen Hunden. Heute ist die Rudeljagd hierzulande verboten, daher werden die meisten Bloodhounds alleine gehalten. Heute gibt es nur noch wenige Meuten. Sie werden für die Jagd auf künstlichen Spuren verwendet. Als Familien- und Begleithunde eignen sich Bloodhounds, durch ihre ruhige und sanfte Art. Aber es liegt in seiner Natur, jeder Spur zu folgen, daher ist es nicht sehr entspannend, mit ihm spazieren zu gehen. Optimal bewegt er sich frei auf einem großen Grundstück, bestenfalls mit Artgenossen. Es sollte ihm möglich sein, seinem Instinkt entsprechend zu arbeiten. Seine Erziehung sollte sanft und ungezwungen sein. Bluthunde sind sehr stur. Was er tut, macht er freiwillig und seiner Familie zuliebe. Er lässt sich nie zu etwas zwingen.
Name | Bloodhound |
FCI Nr. | 84 |
Herkunft | Belgien |
Größe | Rüden ideal 68 cm; Hündinnen ideal 62 cm |
Gewicht | Rüden 41-50 kg; Hündinnen 36-45 kg |
Farben | Rot; Schwarz-Loh; Rot-Loh |
Charakter
Verwendungen
Auffälligkeiten des Bloodhound
Diese Rasse hat den besten Geruchssinn aller Rassen. Die Bloodhounds können noch mit Fährten arbeiten, die mehrere Tage alt sind. Wenn ein Bluthund Spuren folgt und seine “Beute” erreicht, wird er nicht angreifen, sondern freundet sich mit ihr an, wie es im Volksmund heißt. Diese Hunde wurden daher hauptsächlich zum Aufspüren von Vermissten, aber auch entflohenen Gefangenen und Sklaven eingesetzt, um Schaden zu vermeiden.
FAQ
Die Freude, Teil einer vierbeinigen Familie zu sein, ist groß. Leider sind Sie als Hundebesitzer einem gewissen Risiko ausgesetzt, zumindest wenn Sie nicht richtig versichert sind.
Ein Besuch beim Tierarzt kann sehr teuer werden. Durch Hunde verursachte Schäden bewegen sich oft im sechsstelligen Bereich (z. B. Unfälle, Personenschäden, Sachschäden). Um im Schadenfall nicht alle Kosten selbst tragen zu müssen, entscheiden sich viele Hundehalter dafür, ihren Hund zu versichern – so funktioniert auch die Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung für Personen. Sie können wählen, welche Kosten Ihre Hundeversicherung übernimmt.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur sehr empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern und bestimmten Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet zuverlässigen Schutz, da Hunde nicht der persönlichen Haftung für Schäden oder Unfälle unterliegen, die durch Hunde verursacht werden. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Hunde teure Sach- und Personenschäden verursachen.
Hundekranken- oder OP-Versicherung
Viele Hundebesitzer entscheiden sich für eine Hundekrankenversicherung, damit sie nicht die vollen Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen tragen müssen. Bei Tierfritz können Sie aus verschiedenen Leistungspaketen wählen, um Ihre Hundeversicherung auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht nur sehr empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern und bestimmten Rassen auch gesetzlich vorgeschrieben. Hunde sind bei Schäden und Unfällen, die durch Hunde verursacht werden, in der Privathaftpflicht versichert, denn keine Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet zuverlässigen Schutz. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Hunde teure Sach- und Personenschäden verursachen.
Generell sind Sie als Besitzer und Halter für die täglichen Risiken und Schäden verantwortlich, die Ihr Hund verursacht.
Haftungsfragen sind besonders wichtig, wenn Ihr Hund gelegentlich von einem Freund oder Bekannten wie einem Hundesitter oder Hundeausführer beaufsichtigt wird , tragen Sie bestimmte Risiken, da Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens haftbar gemacht werden können.
Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, zur Verantwortung gezogen zu werden, doch ohne Versicherung droht ihnen im schlimmsten Fall ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe.
Wird ein auffälliger Hund bei Behörden gemeldet, prüfen einige Bundesländer auch, ob der Hundehalter eine gültige Versicherung hat. Außerdem ist es immer ratsam, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da Schäden, die durch Hunde verursacht werden, nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind. Häufig wird eine Hundeschul- und ähnliche Hundehalterhaftpflichtversicherung verlangt.