Rassebeschreibung: Charakter & Co

Braque du Bourbonnais

Braque du Bourbonnais

  Kurzportrait Braque du Bourbonnais

Der Braque du Bourbonnais ist ein Vorstehhund mittlerer Größe, der in Frankreich beheimatet ist und als sehr treuer Begleiter für Jäger und Wildhüter gilt. Diese Rasse ist in Deutschland relativ unbekannt, hat aber ein angenehmes Wesen und eignet sich als sportlicher Haushund.

Die Geschichte des Braque du Bourbonnais

Die Ursprünge des Braque du Bourbonnais reichen mehrere Jahrhunderte zurück. Im 16. Jahrhundert interessierte sich der Italiener Aldo Vrandi für diese Tiere und nahm sie in seine Enzyklopädie auf, die 1589 erschien. Im 17. Jahrhundert wurde die Rasse am königlichen Hof in Frankreich eingeführt. Die Spur ging während der Französischen Revolution für eine Weile verloren, aber Beweise für die Rasse wurden 1820 wiederentdeckt. Um 1900 begann die gezielte Reinzucht.

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Die Rassemerkmale des Braque du Bourbonnais

Der Braque du Bourbonnais ist ein ziemlich kleiner, stämmiger Vorstehhund. Er sucht mit hoher Nase und ausdauernd. Er ist voller Leidenschaft für die Jagd. Die Tiere haben ein sehr ruhiges und freundliches Wesen und sind leicht zu führen, was sie auch zu angenehmen und zuverlässigen Familienhunden macht. Mit seinen Artgenossen versteht er sich meistens gut.

Name Braque du Bourbonnais
FCI Nr. 179
Herkunft Frankreich
Größe Rüden 51–57 cm; Hündinnen 48–55 cm
Gewicht Rüden 18-25 kg; Hündinnen 16-22 kg
Farben Grau-braun geschimmelt, stark bis mittelmäßig getüpfelt. Gesamteindruck
ergibt weinsteinfarben, altlila oder orange geschimmelt.

Charakter

Sanft
Freundlich

Verwendungen

Jagdhund
Familienhund

Auffälligkeiten des Braque du Bourbonnais

Der Bobtail ist dieser Rasse angeboren. Dieser Hund wird hierzulande selten gesehen. Wenige Exemplare werden manchmal aus Frankreich importiert. Der Braque Dupuyi (FCI-Nr. 178) ist eine weitere kurzhaarige French Pointer-Rasse mit einer Schulterhöhe von 69 cm und einer weiß-braunen Farbe. 1970 hörte man mit der Zucht dieser Rasse auf. 1991 sah man das letzte Mal eines dieser Tiere auf einer Ausstellung. Ob diese Rasse heute noch existiert oder bereits ausgestorben ist, ist unbekannt. Beide Rassen unterscheiden sich nur in der Größe, was es selbst Kennern schwer macht, sie voneinander zu unterscheiden.

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FAQ

Warum sollte man seinen Hund versichern ?

Die Freude, Teil einer vierbeinigen Familie zu sein, ist groß. Leider sind Sie als Hundebesitzer einem gewissen Risiko ausgesetzt, zumindest wenn Sie nicht richtig versichert sind.

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Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist nicht nur sehr empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern und bestimmten Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet zuverlässigen Schutz, da Hunde nicht der persönlichen Haftung für Schäden oder Unfälle unterliegen, die durch Hunde verursacht werden. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Hunde teure Sach- und Personenschäden verursachen.

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Ist es Pflicht einen Hund zu versichern ?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nicht nur sehr empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern und bestimmten Rassen auch gesetzlich vorgeschrieben. Hunde sind bei Schäden und Unfällen, die durch Hunde verursacht werden, in der Privathaftpflicht versichert, denn keine Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet zuverlässigen Schutz. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Hunde teure Sach- und Personenschäden verursachen.

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Wer haftet für den Hund ?

Generell sind Sie als Besitzer und Halter für die täglichen Risiken und Schäden verantwortlich, die Ihr Hund verursacht.

Haftungsfragen sind besonders wichtig, wenn Ihr Hund gelegentlich von einem Freund oder Bekannten wie einem Hundesitter oder Hundeausführer beaufsichtigt wird , tragen Sie bestimmte Risiken, da Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens haftbar gemacht werden können.

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Was passiert wenn man keine Hundehalterhaftpflicht hat ?

Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, zur Verantwortung gezogen zu werden, doch ohne Versicherung droht ihnen im schlimmsten Fall ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe.

Wird ein auffälliger Hund bei Behörden gemeldet, prüfen einige Bundesländer auch, ob der Hundehalter eine gültige Versicherung hat. Außerdem ist es immer ratsam, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da Schäden, die durch Hunde verursacht werden, nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind. Häufig wird eine Hundeschul- und ähnliche Hundehalterhaftpflichtversicherung verlangt.

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